AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Booh! Outfit Merchandise & Textildruck GmbH
Paradiesstraße 214-218 · 12526 Berlin
Geschäftsführer: Andre Heine
HRB 111301, Amtsgericht Berlin-Charlottenburg
Stand: August 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Bestellungen, Aufträge, Lieferungen und Leistungen der Booh! Outfit Merchandise & Textildruck GmbH, nachfolgend „Booh! Outfit", gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Booh! Outfit ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Sie gelten nur, wenn Booh! Outfit ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
(4) Individuelle Vereinbarungen zwischen Booh! Outfit und dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 2 Angebote und Vertragsschluss
(1) Sämtliche Angebote, Kostenvoranschläge, Preisangaben, Lieferzeitangaben und Mengenangaben von Booh! Outfit sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
(2) Zwischenverkauf sowie die Verfügbarkeit angebotener Artikel bleiben bis zum Vertragsschluss vorbehalten.
(3) Die Bestellung, Purchase Order (PO) oder sonstige Beauftragung durch den Auftraggeber stellt ein verbindliches Angebot an Booh! Outfit zum Abschluss eines Vertrages dar.
(4) Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn Booh! Outfit den Auftrag in Textform bestätigt, eine Rechnung stellt, die Produktion ausdrücklich bestätigt oder mit der Ausführung des Auftrages beginnt.
(5) Der bloße Zugang einer Bestellung oder Purchase Order führt für sich allein nicht zum Vertragsschluss.
(6) Booh! Outfit ist berechtigt, Bestellungen vollständig oder teilweise abzulehnen oder dem Auftraggeber vor Vertragsschluss ein geändertes Angebot zu unterbreiten.
(7) Offensichtliche Schreib-, Druck-, Übermittlungs-, Mengen-, Preis- und Kalkulationsfehler sowie sonstige erkennbare Irrtümer bleiben vorbehalten. Booh! Outfit ist berechtigt, hiervon betroffene unverbindliche Angebote vor Vertragsschluss zu korrigieren oder zurückzunehmen.
(8) Wird nur ein Teil der angebotenen Positionen oder eine von der Anfrage bzw. dem Angebot abweichende Menge bestellt, ist Booh! Outfit berechtigt, die betreffende Position neu zu kalkulieren, sofern die ursprüngliche Preisgestaltung auf einer bestimmten Menge, einer gemeinsamen Produktion, einer Gesamtbestellung oder sonstigen Kalkulationsgrundlagen beruhte.
§ 3 Preise
(1) Sämtliche Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Versand-, Verpackungs-, Zoll-, Einfuhr-, Speditions-, Express- und sonstige Nebenkosten werden zusätzlich berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebotspreis enthalten sind.
(3) Preise gelten ausschließlich für die im Angebot genannten Mengen, Ausführungen, Farben, Druckverfahren, Druckpositionen und sonstigen Leistungsmerkmale.
(4) Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs können eine Neuberechnung des Preises erforderlich machen.
§ 4 Zahlungsbedingungen
(1) Booh! Outfit ist berechtigt, Aufträge gegen Vorkasse, Teilvorauszahlung oder andere individuell vereinbarte Zahlungsbedingungen auszuführen.
(2) Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig, sofern kein anderes Zahlungsziel vereinbart wurde.
(3) Booh! Outfit ist berechtigt, im Rahmen des gesetzlich Zulässigen Bonitätsprüfungen vorzunehmen und abhängig vom Ergebnis andere Zahlungsbedingungen oder Sicherheiten zu verlangen.
(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und sonstigen gesetzlichen Verzugsfolgen.
(5) Bei Entgeltforderungen im Geschäftsverkehr gilt insbesondere der gesetzliche Verzugszinssatz.
(6) Gerät der Auftraggeber mit einer fälligen Forderung in Verzug, ist Booh! Outfit berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
§ 5 Auftragsänderungen und Stornierungen
(1) Änderungen eines bereits geschlossenen Auftrages bedürfen der Zustimmung von Booh! Outfit.
(2) Änderungen von Artikel, Menge, Farbe, Größe, Motiv, Druckverfahren, Druckstand, Druckgröße, Lieferanschrift oder Liefertermin können Mehrkosten und eine Verlängerung der Lieferzeit verursachen.
(3) Ein allgemeines Recht des Auftraggebers zur kostenfreien Stornierung eines bereits geschlossenen Vertrages besteht nicht.
(4) Akzeptiert Booh! Outfit auf Wunsch des Auftraggebers eine Stornierung, ist Booh! Outfit berechtigt, sämtliche bis dahin angefallenen und nicht mehr vermeidbaren Kosten zu berechnen.
(5) Hierzu zählen insbesondere Kosten für bereits beschaffte Ware, Sonderanfertigungen, Druckvorstufe, Reinzeichnungen, Druckplatten, Filme, Stickprogramme, Werkzeuge, Muster, Produktionskosten, Lieferantenleistungen und Fracht.
(6) Bereits individuell veredelte oder speziell für den Auftraggeber beschaffte und nicht anderweitig wirtschaftlich verwertbare Ware ist vollständig zu vergüten.
§ 6 Muster und Andrucke
(1) Muster, Andrucke, Produktionsmuster und sonstige Vorabproduktionen sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(2) Muster werden grundsätzlich zum jeweils vereinbarten Muster- oder Einzelpreis berechnet.
(3) Ein Anspruch auf Rücknahme mangelfreier Muster besteht nicht.
(4) Produktionsbedingte geringfügige Abweichungen zwischen Muster und späterer Serienproduktion können auftreten.
(5) Ein Musterdruck oder Produktionsmuster erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 7 Druckdaten und Mitwirkungspflichten
(1) Der Auftraggeber stellt sämtliche für die Ausführung erforderlichen Logos, Grafiken, Bilder, Texte, Farbangaben, Druckdaten und sonstigen Informationen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung.
(2) Die übermittelten Daten werden von Booh! Outfit grundsätzlich nur hinsichtlich ihrer offensichtlichen technischen Verarbeitbarkeit geprüft.
(3) Eine Prüfung auf Rechtschreibung, inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Zweckmäßigkeit, gestalterische Eignung oder mögliche Rechtsverletzungen ist nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(4) Der Auftraggeber ist für Inhalt und Richtigkeit seiner Vorgaben und Daten verantwortlich.
(5) Fehler, die auf unvollständigen, fehlerhaften oder missverständlichen Vorgaben des Auftraggebers beruhen, gehen nicht zu Lasten von Booh! Outfit, soweit Booh! Outfit diese nicht schuldhaft verursacht hat.
§ 8 Druck- und Produktionsfreigabe
(1) Soweit vorgesehen, erhält der Auftraggeber vor Produktionsbeginn eine Freigabeansicht, einen Korrekturabzug, Digitalproof oder ein vergleichbares Freigabemedium.
(2) Mit der Freigabe bestätigt der Auftraggeber insbesondere die Richtigkeit von Artikel, Motiv, Text, Schreibweise, Größenverhältnis, Druckgröße, Druckposition und Gestaltung.
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Freigabe sorgfältig zu prüfen.
(4) Nach erteilter Freigabe kann Booh! Outfit mit der Produktion beginnen.
(5) Änderungen nach der Freigabe sind nur möglich, soweit der Produktionsstand dies zulässt. Hierdurch entstehende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
(6) Eine digitale Darstellung oder Bildschirmansicht ist nicht farbverbindlich, sofern nicht ausdrücklich ein farbverbindlicher Proof vereinbart wurde.
§ 9 Urheber-, Marken- und sonstige Schutzrechte
(1) Der Auftraggeber versichert, dass er zur Nutzung sämtlicher von ihm übermittelter Marken, Logos, Bilder, Texte, Grafiken, Designs, Zeichnungen und sonstiger Inhalte berechtigt ist.
(2) Der Auftraggeber stellt Booh! Outfit von berechtigten Ansprüchen Dritter wegen Verletzungen von Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder sonstigen Schutzrechten frei, soweit die Rechtsverletzung auf Vorgaben oder Materialien des Auftraggebers beruht und dieser sie zu vertreten hat.
(3) Wird Booh! Outfit aufgrund behaupteter Rechte Dritter die weitere Produktion oder Lieferung untersagt oder ist eine solche Rechtsverletzung hinreichend konkret zu befürchten, ist Booh! Outfit berechtigt, die betroffene Leistung bis zur Klärung auszusetzen.
(4) Von Booh! Outfit erstellte Entwürfe, Zeichnungen, Layouts, Reinzeichnungen, Druckvorlagen, Stickprogramme, Vektordateien, Produktionsdaten und sonstige Unterlagen bleiben Eigentum von Booh! Outfit bzw. unterliegen den entsprechenden Nutzungs- und Urheberrechten.
(5) Eine Herausgabe offener, bearbeitbarer Produktionsdaten erfolgt nur aufgrund gesonderter Vereinbarung und kann gesondert berechnet werden.
§ 10 Produktabbildungen, Farben und Größen
(1) Produktabbildungen, Farbdarstellungen und Größenangaben in Angeboten, Katalogen, Herstellerunterlagen, Websites und digitalen Medien dienen der Beschreibung der Ware.
(2) Farbdarstellungen auf Monitoren, Smartphones, Druckern und sonstigen Ausgabegeräten können von der tatsächlichen Produktfarbe abweichen.
(3) Farbbezeichnungen sind nicht marken- oder herstellerübergreifend normiert. Produkte unterschiedlicher Hersteller oder unterschiedlicher Produktserien können trotz gleicher Farbbezeichnung unterschiedlich ausfallen.
(4) Gleiches gilt für Größenangaben. Artikel gleicher nomineller Größe können abhängig von Hersteller, Schnitt, Modell und Material unterschiedliche tatsächliche Abmessungen aufweisen.
(5) Insbesondere Damen-, Herren-, Unisex-, Slim-Fit- und Regular-Fit-Artikel können trotz gleicher Größenbezeichnung unterschiedlich ausfallen.
(6) Geringfügige, branchenübliche und technisch unvermeidbare Abweichungen in Farbe, Größe, Material, Ausführung oder Beschaffenheit stellen keinen Mangel dar, soweit die vereinbarte oder gewöhnliche Verwendung nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
(7) Der Auftraggeber kann vor Auftragserteilung kostenpflichtige Muster zur Prüfung von Größe, Farbe, Material und Ausführung anfordern.
§ 11 Textilien und Materialeigenschaften
(1) Textilien unterliegen material- und produktionsbedingten Schwankungen.
(2) Geringfügige Abweichungen bei Gewebestruktur, Oberfläche, Fasern, Materialstärke, Farbe oder Maß können technisch unvermeidbar sein.
(3) Herstellungsbedingte einzelne Fremdfasern oder sogenannte Flugfäden stellen keinen Mangel dar, sofern sie die Gebrauchstauglichkeit nicht wesentlich beeinträchtigen.
(4) Herstellerangaben und Pflegehinweise beziehen sich grundsätzlich auf den unveredelten Originalartikel. Durch Bedruckung, Bestickung, Transfer, Gravur oder sonstige Veredelungsverfahren können sich Eigenschaften und Pflegeanforderungen verändern.
(5) Für veredelte Textilien sind die von Booh! Outfit mitgeteilten Pflegehinweise maßgeblich, soweit solche zur Verfügung gestellt werden.
(6) Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, empfiehlt Booh! Outfit für bedruckte oder sonst entsprechend veredelte Textilien eine schonende Wäsche bei maximal 30°C, Waschen auf links, den Verzicht auf den Wäschetrockner sowie das Bügeln nicht unmittelbar auf der Veredelung.
§ 12 Druck-, Stick- und Veredelungstoleranzen
(1) Booh! Outfit verwendet branchenübliche Veredelungsverfahren wie insbesondere Siebdruck, Digitaldruck, DTF-Druck, Transferdruck, Tampondruck, Sublimation, Stickerei und Gravur.
(2) Abhängig von Material, Oberflächenbeschaffenheit, Produktfarbe, Veredelungsverfahren und Produktionscharge können geringfügige Unterschiede im Druckbild, Farbton, Druckstand, Druckgröße, Farbdeckung, Haptik und Erscheinungsbild auftreten.
(3) Solche technisch unvermeidbaren und branchenüblichen Abweichungen stellen keinen Mangel dar, soweit sie die vereinbarte Verwendung nicht wesentlich beeinträchtigen.
(4) Die exakte Wiedergabe von Sonderfarben wie Pantone, HKS oder RAL ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart und beim verwendeten Material sowie Veredelungsverfahren technisch möglich ist.
(5) Bei farbigen oder strukturierten Untergründen kann die Wirkung einer Druckfarbe von ihrer Wirkung auf weißem oder glattem Untergrund abweichen.
(6) Bei Nachbestellungen kann trotz gleicher Produktionsvorgaben keine vollständige Übereinstimmung mit früheren Produktionen garantiert werden, insbesondere wenn andere Material- oder Produktionschargen verwendet werden.
§ 13 Kundeneigene Ware
(1) Die Veredelung von durch den Auftraggeber angelieferten Textilien, Werbeartikeln oder sonstigen Materialien erfolgt nur nach vorheriger Vereinbarung.
(2) Booh! Outfit übernimmt keine Gewähr dafür, dass kundeneigene Ware für das gewünschte Veredelungsverfahren geeignet ist, sofern die Eignung nicht ausdrücklich bestätigt wurde.
(3) Insbesondere kann Booh! Outfit bei kundeneigener Ware keine Gewähr für Farbaufnahme, Haftung, Waschbeständigkeit, Materialreaktionen oder sonstige durch die Beschaffenheit der Ware verursachte Produktionsergebnisse übernehmen.
(4) Für durch Booh! Outfit schuldhaft verursachte Schäden gelten die allgemeinen Haftungsregelungen dieser AGB.
(5) Angelieferte Ware wird grundsätzlich auf Grundlage der vom Auftraggeber angegebenen Stückzahl übernommen. Eine Stück-für-Stück-Zählung erfolgt nur nach ausdrücklicher Vereinbarung.
(6) Kundeneigene Ware ist sortiert, eindeutig gekennzeichnet und in verarbeitungsfähiger Form anzuliefern.
(7) Entsteht durch ungeeignete Verpackung, fehlende Sortierung, zusätzliche Umverpackungen, Folierungen, Umreifungen oder sonstige nicht übliche Vorarbeiten zusätzlicher Aufwand, kann dieser nach tatsächlichem Aufwand berechnet werden.
(8) Bei Veredelungsaufträgen mit zwingend einzuhaltender Endstückzahl muss der Auftraggeber eine angemessene zusätzliche Menge als Produktionsreserve bereitstellen.
§ 14 Produktionsausschuss sowie Mehr- und Minderlieferungen
(1) Bei individuell gefertigten oder veredelten Waren können technisch bedingte Produktionsverluste sowie Mehr- oder Minderlieferungen auftreten.
(2) Soweit keine verbindliche Fixmenge vereinbart wurde, sind branchenübliche und dem Auftraggeber zumutbare Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Menge zulässig.
(3) Abgerechnet wird grundsätzlich die tatsächlich gelieferte Menge.
(4) Bei kundeneigener Ware kann produktionsbedingt Ausschuss entstehen. Soweit eine exakte Endstückzahl erforderlich ist, hat der Auftraggeber dies vor Auftragserteilung mitzuteilen und eine ausreichende Produktionsreserve bereitzustellen.
(5) Ist eine exakte Stückzahl zwingend erforderlich, muss dies ausdrücklich im Auftrag vereinbart und von Booh! Outfit bestätigt werden.
§ 15 Lieferung und Versand
(1) Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung ab dem Geschäftssitz bzw. Lager von Booh! Outfit in Berlin.
(2) Der Versand erfolgt durch einen von Booh! Outfit ausgewählten Frachtführer oder Versanddienstleister.
(3) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht beim Versendungskauf an einen Unternehmer mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit der Versendung beauftragten Dritten über.
(4) Besondere Versandarten, insbesondere Express-, Kurier-, Termin- oder Einzelstellenlieferungen, werden gesondert berechnet, sofern sie nicht bereits ausdrücklich Bestandteil des Angebotes sind.
(5) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Auftraggeber zumutbar sind.
§ 16 Lieferzeiten
(1) Lieferzeiten beginnen erst, wenn der Auftrag vollständig geklärt ist und insbesondere alle erforderlichen Daten, Freigaben, Angaben und vereinbarten Zahlungen vorliegen.
(2) Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich von Booh! Outfit als verbindlich bestätigt wurden.
(3) Verzögerungen aufgrund verspäteter Freigaben, fehlender Daten, nachträglicher Änderungen oder sonstiger vom Auftraggeber verursachter Umstände verlängern die Lieferzeit entsprechend.
(4) Booh! Outfit ist für Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer und von Booh! Outfit nicht zu vertretender Ereignisse für deren Dauer nicht verantwortlich.
(5) Hierzu können insbesondere Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, Krieg, Streiks, Energieausfälle, erhebliche Transportstörungen sowie unverschuldete Lieferausfälle von Vorlieferanten gehören.
(6) Gesetzliche Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.
§ 17 Warenverfügbarkeit und Lieferanten
(1) Angaben über die Verfügbarkeit von Handelsware stehen bis zum Vertragsschluss unter dem Vorbehalt der tatsächlichen Verfügbarkeit.
(2) Wird Booh! Outfit nach Vertragsschluss trotz ordnungsgemäßer und rechtzeitiger Beschaffung ohne eigenes Verschulden nicht oder nicht rechtzeitig beliefert, informiert Booh! Outfit den Auftraggeber unverzüglich.
(3) Ist der bestellte Artikel dauerhaft nicht verfügbar, kann Booh! Outfit dem Auftraggeber einen hinsichtlich Qualität, Funktion und Preis vergleichbaren Ersatzartikel anbieten.
(4) Ein Austausch gegen einen Ersatzartikel erfolgt nur nach Zustimmung des Auftraggebers.
(5) Ist die Lieferung dauerhaft unmöglich, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Bereits erhaltene Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen werden erstattet.
§ 18 Untersuchungs- und Rügepflicht
(1) Soweit der Kauf für beide Parteien ein Handelsgeschäft darstellt, gelten die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten, insbesondere § 377 HGB.
(2) Der Auftraggeber hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsgangs auf offensichtliche Mängel, richtige Artikel, Farbe, Größe, Menge und Ausführung zu prüfen.
(3) Erkennbare Mängel sind unverzüglich nach der Untersuchung anzuzeigen.
(4) Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen.
(5) Die Mängelanzeige soll in Textform erfolgen und den behaupteten Mangel möglichst konkret beschreiben. Soweit zumutbar, sind Fotos oder vergleichbare Nachweise beizufügen.
(6) Die gesetzlichen Rechtsfolgen einer unterlassenen oder verspäteten Untersuchung oder Anzeige bleiben unberührt.
§ 19 Weiterverarbeitung der Ware
(1) Ware, die vom Auftraggeber oder einem von ihm beauftragten Dritten nach Lieferung weiterverarbeitet, bedruckt, bestickt, veredelt, konfektioniert oder anderweitig verändert werden soll, ist vor dieser Weiterverarbeitung auf erkennbare Mängel zu prüfen.
(2) Stellt der Auftraggeber einen erkennbaren Mangel fest, darf die betroffene Ware bis zur Abstimmung mit Booh! Outfit grundsätzlich nicht weiterverarbeitet werden.
(3) Mehrkosten, die allein dadurch entstehen, dass eine trotz erkennbaren Mangels weiterverarbeitete Ware zurückgeführt oder zusätzlich bearbeitet werden muss, trägt Booh! Outfit nur, soweit hierfür eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
§ 20 Mängelrechte und Nacherfüllung
(1) Bei einem berechtigten Sachmangel gelten die gesetzlichen Mängelrechte nach Maßgabe dieser AGB.
(2) Booh! Outfit ist Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben.
(3) Die gesetzlichen Vorschriften über Art und Umfang der Nacherfüllung bleiben unberührt.
(4) Der Auftraggeber hat Booh! Outfit die beanstandete Ware zur Prüfung und, soweit erforderlich, zur Nacherfüllung zur Verfügung zu stellen.
(5) Mängel einzelner Teile einer Lieferung berechtigen nicht ohne Weiteres zur Zurückweisung mangelfreier Teile.
(6) Für Unternehmer beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche grundsätzlich ein Jahr ab Ablieferung, soweit eine Verkürzung gesetzlich zulässig ist.
(7) Die Verkürzung gilt insbesondere nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Arglist, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
§ 21 Haftung
(1) Booh! Outfit haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
(4) Im Übrigen ist die Haftung von Booh! Outfit für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(5) Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt.
(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für Mitarbeiter, gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Booh! Outfit.
§ 22 Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der betreffenden Forderung Eigentum von Booh! Outfit.
(2) Gegenüber Unternehmern bleibt die Ware darüber hinaus bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher fälliger Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung Eigentum von Booh! Outfit.
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und Booh! Outfit unverzüglich über Zugriffe Dritter auf die Ware zu informieren.
§ 23 Referenznutzung
(1) Booh! Outfit darf fertiggestellte und bereits öffentlich verwendete Produkte und Veredelungsarbeiten zu eigenen Referenzzwecken fotografieren und in eigenen Präsentationen, Angeboten, auf der Unternehmenswebsite sowie in sozialen Netzwerken verwenden, soweit keine Rechte Dritter, Geheimhaltungsverpflichtungen oder berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.
(2) Noch nicht veröffentlichte Kampagnen, Produkte, Designs oder sonstige erkennbar vertrauliche Inhalte werden nicht ohne Zustimmung des Auftraggebers vor deren öffentlicher Bekanntgabe veröffentlicht.
(3) Geheimhaltungsvereinbarungen und individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
(4) Der Auftraggeber kann einer künftigen Referenznutzung in Textform widersprechen.
§ 24 Produktbilder und Katalogmaterial
(1) Von Booh! Outfit erstellte Fotografien, Produktbilder, Layouts und sonstige Medien dürfen ohne entsprechende Nutzungsberechtigung nicht vom Auftraggeber übernommen, vervielfältigt oder für eigene kommerzielle Zwecke verwendet werden.
(2) Rechte von Herstellern, Lieferanten oder sonstigen Dritten an Produktbildern und Katalogmaterialien bleiben unberührt.
(3) Nutzungsrechte können gesondert vereinbart werden.
§ 25 Annahmeverzug und Lagerkosten
(1) Kann fertiggestellte Ware aus einem vom Auftraggeber zu vertretenden Grund nicht ausgeliefert oder übernommen werden, gelten die gesetzlichen Vorschriften zum Annahmeverzug.
(2) Booh! Outfit ist berechtigt, hierdurch entstehende angemessene Lager-, Transport- und Bearbeitungskosten dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
§ 26 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
(1) Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen berechtigt, soweit gesetzlich zulässig.
(2) Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur berechtigt, soweit der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht, soweit gesetzlich zulässig.
§ 27 Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort ist Berlin, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Berlin ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung.
(4) Booh! Outfit bleibt berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
§ 28 Schlussbestimmungen
(1) Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien bleiben von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt und haben im gesetzlichen Umfang Vorrang.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(3) An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.